noch immer falsche Angaben zum Holocaust in Auschwitz

Die Perfektionierung eines Medienskandals zum Holocaust

Als vorläufiger Höhe- & Schlußpunkt einer Chronologie, die in der Mediengeschichte wohl als einzigartig zu bezeichnen sein dürfte, darf ganz offiziell der SV-Bilderdienst der DIZ München GmbH in den Focus der Öffentlichkeit gestellt werden. Nicht nur, daß der zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende SV-Bilderdienst nachweislich viele Jahre falsch deklarierte Fotos zum Holocaust „gewinnbringend“ verkauft hat (Zulässigkeit dieser Formulierung laut OGH Urteil 4 Ob 71/06d zu dieser Causa) und das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) wegen der Exklusivreportage Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005 vor den Kadi zitiert wurde, weisen wir mit dem heutigen Tage einmal mehr nach, daß der Skandal seinen ultimativen Höhepunkt mit der Belassung der klagsgegenständlichen und falschen Fotos im Portal des SV-Bilderdienst erreichte.

Faksimile aus dem Brief von Dr. Sibylle GierschmannFaksimile aus dem Brief von Dr. Sibylle Gierschmann

Zur Chronologie: Am 3. April 05 veröffentlichten wir die Reportage über die von Millionen Menschen konsumierten falschen Fotos, die zum Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz, von zahlreichen Medien veröffentlicht wurden. Bereits am 11. April 05 ist aus einem firmeninternen Dokument der DIZ Dokumentations- & Informationszentrum München GmbH, das dem Gericht als Beweismittel durch den Kläger vorgelegt wurde, folgender Text angeführt:

Die inhaltlichen Behauptungen von Herrn Glöckel, …, haben die Kollegen in der Bild-Dokumentation geprüft und feststellen müssen, daß vermutlich richtig sind. Die Beschriftung der Bilder im Archiv ist demnach nicht korrekt gewesen.

Mit Schreiben vom 21. April 05 teilt uns die im Auftrag der DIZ München GmbH tätige Juristin, Dr. Sibylle Gierschmann wie folgt mit:

Um es vorab klarzustellen: … Auch ist gerade unsere Mandantin zu 1. für eine kritische Auseinandersetzung mit Bildern aus Zeiten des Holocaust.

Wie ernst es dem SV-Bilderdienst und einer sachlich richtigen Darstellung zu den Holocaustfotos war und ist, zeigten wir auch plakativ mit der Reportage „Holocaust – MG Süddeutscher Verlag kontra DER GLÖCKEL„. Im August 05 stellt das Handelsgericht Wien nach Prüfung der eingebrachten Beweismittel selbst durch den Kläger, der die unrichtigen Daten eingestand definitiv wie folgt fest:

Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich widerspruchsfrei aus den vorgelegten Bescheinigungsmitteln.

Im Juni 06 bringt das Urteil vom Obersten Gerichtshof in Österreich einen Durchbruch für den von uns praktizierten Qualitätsjournalismus und schmettert den Antrag auf einstweilige Verfügung der DIZ München GmbH ab. Angesichts der weiteren drohenden Niederlage des Klägers, zieht dieser nur wenige Tage vor dem Prozeß vor dem Handelsgericht Wien wegen Unterlassung, die Klage zurück (zum Bericht).

Der Chefredakteur Walter Egon Glöckel hatte für diesen Prozeß bereits einen weiteren Skandal im Zusammenhang mit den falschen Holocaustfotos angekündigt, zu dessen Verlautbarung es aber dann wegen der Klagsrückziehung nicht kam. Des einen wollte er aufzeigen, daß trotz besseren Wissens das Magazin STERN die in seiner Online-Ausgabe veröffentlichten Bilder – seit ebenfalls April 05 – weder gelöscht noch mit den richtigen Bildangaben versah (zum Bericht) und des weiteren (was an Rücksichtslosigkeit gegenüber der Gesellschaft und der Falschinformationsverbreitung im Zusammenhang mit der Darstellung des Holocaust kaum zu überbieten sein dürfte, aus dem Gesichtspunkt der privatwirtschaftlichen gewinnbringenden Vermarktung), daß alle Bilder nach wie vor im Portal des SV-Bilderdienstes mit dem Resultat falscher Stichwörter belassen wurden.

noch immer falsche Angaben zum Holocaust in Auschwitz noch immer falsche Angaben zum Holocaust in Auschwitz

Klartext: obwohl der zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende SV-Bilderdienst spätestens durch Ausweisung des Schriftstückes vom Handelsgericht Wien (August 2005!) dokumentiert hatte (Faksimile), daß die Bildangaben falsch waren, standen die Fotos bis 11. September 06 unter der Stichwortabfrage „Konzentrationslager Auschwitz“, „Auschwitz“ und „Konzentrationslager Polen“ zur Verfügung. Zusätzlich, hat der Medienanwalt und Vetreter von Glöckel, Dr. Albrecht Haller, noch einige Wochen vor dem anberaumten Prozeßtermin (18.9.06) die juristische Vertretung der Gegenseite während eines Telephonates auf diesem Umstand aufmerksam gemacht.

noch immer falsche Angaben zum Holocaust in Auschwitznoch immer falsche Angaben zum Holocaust in Auschwitz

Jeder Internetnutzer, der unter diesen Stichwörtern bzw. einer entsprechenden Kombination im Portal der DIZ München recherchierte, bekam all diese Fotos zu Gesicht – die nachweislich weder aus Auschwitz noch aus Polen stammten. Die nachgestellten Fotos, wie DER GLÖCKEL dokumentierte, waren Inszenierungen die in Dachau aufgenommen wurden.

Zu diesem Sachverhalt schickten wir an den Geschäftsführer der DIZ München GmbH, Herrn Dr. Gerald Mauler via e-Mail an den svbilderdienst.de sowie per Fax am 11. September 06 eine Anfrage.

1:1 Abschrift der Anfrage, die per e-Mail sowie per Fax am 12.9.06 an Dr. G. Mauler, Geschäftsführer der DIZ München GmbH, des SV-Bilderdienst gerichtet wurde:

zu folgenden 2 sachverhalten werden sie um stellungnahme ersucht:

1) im portal des sv-bilderdienst, der diz dokumentations- & informationszentrum münchen gmbh, dem sie als geschäftsführer vorstehen, befinden sich mit datensicherung vom 20. juli 2006 sowie 11. september 2006 photos, die bereits zum gegenstand eines gerichtsverfahrens wurden. wie sie mittlerweile wissen dürften, handelt es sich dabei um aufnahmen, die nach der befreiung des konzentrationslagers dachau dort aufgenommen und nach aussagen von fachleuten, beweismitteln aus yad vashem sowie der leitung des konzentrationslagers dachau allesamt nachgestellt wurden. dem gerichtsakt zu der klage diz münchen gmbh gegen w. e. glöckel ist dokumentiert durch aktenstücke sowie beigefügten beweismittel, daß das von ihnen vertretene unternehmen bereits seit dem 11. April 2005 in kenntnis dieses umstandes ist. auszug aus der e-mail von frau … adressiert an sibylle gierschmann (Anm. d. Red.: Juristin im Auftrag der DIZ München GmbH) sowie an sie persönlich: textauszug: „1. Die inhaltlichen Behauptungen von Herrn Glöckel, die er in Mail aufstellt ohne diese dort zu belegen, haben die Kollegen in der Bild-Dokumentation geprüft und feststellen müssen, dass diese vermutlich richtig sind.“ jedoch spätestens seit bestehen des beschlusses vom handelsgericht wien unter der aktenzahl 18 Cg 69/05 v-9 vom 16. august 2005 hat das gericht zu dem sachverhalt wie folgt festgestellt: „Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich widerspruchsfrei aus den vorgelegten Bescheinigungsmitteln“. somit war spätestens ab diesem zeitpunkt mittels feststellung des gerichtes auch zusätzlich durch die schriftlich durch ihr unternehmen vorgenommenen aussagen definitiv bestätigt, daß die klagsgegenständlichen fotos alle nicht vom konzentrationslager auschwitz oder auschwitz birkenau stammen. ihr ursprung ist das konzentrationslager dachau.

wie bereits in der einleitung angeführt, habe ich bei portalüberprüfungen zuletzt fast 1 1/2 jahre nachdem die exklusivreportage „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005“ veröffentlicht wurde und 1 jahr nachdem das urteil des handelsgerichtes ergangen ist, folgende feststellung machen können: gibt ein internetnutzer die begriffe „Auschwitz“ oder „Konzentrationslager Polen“ oder „Konzentrationslager Auschwitz“ in die suchabfrage beim sv-bilderdienst ein, so werden die klagsgegenständlichen fotos immer noch als resultat ausgewiesen und angezeigt, obwohl dies gerichtlich festgestellt falsch ist! es handelt sich dabei um die lichtbilder mit den nummern: 00087557, 00087558 sowie 00022635.

aus der sicht eines durchschnittlichen internetnutzers sowie auch von medienangehörigen ergibt sich daraus, daß diese aufnahmen dem konzentrationslager auschwitz zugeordnet werden, was nicht nur falsch ist, sondern angesichts der vorgeschichte einen skandal darstellt. ob die bilder dann erworben werden oder nicht ist unrelevant, da sich der überwiegende anteil ihrer portalbesucher und internetsurfer aus reinem interesse fotos ansehen. durch die weiterhin bestehende falsche zuordnung der drei fotos ergibt sich aus fachlicher sicht der fortbestand von „geschichtsfälschung“ wie es der historiker kilian beschrieb.

Faksimile aus der HOLOCAUST CHRONIK von Droemer

Faksimile aus der HOLOCAUST CHRONIK von Droemer

2) „die holocaust chronik“ aus dem verlag DROEMER 2002, ein bildband mit über 760 seiten (das lexica erhielten wir via brockhaus) weist auf den seiten 451 und 462 zwei der drei besagten fotos mit falschen beschreibungen aus. als bildquelle wird ihr unternehmen ausgewiesen. wie stehen sie zu dem fakt, daß eine derart umfassende fachpublikation, die zusätzlich als lexica ausgewiesen ist, im zusammenhang mit dem holocaust in auschwitz bzw. dem sonderkommando durch ihre unrichtigen bildbeschreibungen falschinformation und unrichtige angaben in die öffentlichkeit transportiert?

Faksimile aus dem Quellennachweis der HOLOCAUST CHRONIK von Droemer Verlagshaus

Nein, es kam keine Antwort. Aber, hätten wir nicht dem Medienkonzern hinsichtlich des Sachverhaltes eine neuerliche Anfrage geschickt, könnte man davon ausgehen, daß auch noch in langer Zeit das Dokumentations- & Informationszentrum München weiterhin „Geschichtsfälschung“ betrieben hätte, wie es der auf dem Gebiet von Auschwitz tätige Historiker Andreas Kilian bezeichnete. Als Resultat unserer Anfrage wurden dann mit Feststellung vom 25.9.06 die Bilder unter diesen Begriffen aus der Suchabfrage Faksimile aus dem Quellennachweis der HOLOCAUST CHRONIK von Droemer Verlagshausendlich entfernt. (*)

Einen Ehrenkodex hat die Firma als Mitglied vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. unterfertigt. Unter Punkt 5. steht geschrieben:

„Jedes Mitglied versichert, seinen Fotografen und Kunden gegenüber keine bewußt unrichtigen Angaben über Bildnutzungen und Nutzungsrechte zu machen“.

Bei einem Telephonat mit einer Vertreterin dieser Vereinigung konnte unsererseits der Eindruck der Bestürzung zu der sachlichen Inhaltsdarstellung der Causa gewonnen werden. Wir haben dem Bundesverband die Übermittlung einer schriftlichen Anfrage im Zusammenhang mit deren Ehrenkodex unter Beifügung aller notwendigen Dokumente angekündigt, über dessen Reaktion wir selbstverständlich berichten werden.

Faksimile aus dem Portal vom SV-Bilderdienst vom 25.9.06 - 3 Fotos zum Stichwort "Auschwitz" weniger

Faksimile aus dem Portal vom SV-Bilderdienst vom 25.9.06 – 3 Fotos zum Stichwort „Auschwitz“ weniger

Faksimile aus dem Portal vom SV-Bilderdienst vom 25.9.06 - 3 Fotos zu den Stichwörtern "Konzentrationslager" und "Polen" weniger

Faksimile aus dem Portal vom SV-Bilderdienst vom 25.9.06 – 3 Fotos zu den Stichwörtern „Konzentrationslager“ und „Polen“ weniger

Faksimile aus dem Portal vom SV-Bilderdienst vom 25.9.06 - 3 Fotos zu den Stichwörtern "Konzentrationslager" und "Auschwitz" weniger

Faksimile aus dem Portal vom SV-Bilderdienst vom 25.9.06 – 3 Fotos zu den Stichwörtern „Konzentrationslager“ und „Auschwitz“ weniger

_____
Die Bilddarstellungen erfolgen ausschließlich zur Illustration und Dokumentation der Reportage. Ein etwaig vorhandenes Copyright wird durch diese Darstellung nicht berührt und verbleibt bei den Rechteinhabern.

(*) Faksimile aus dem Quellennachweis der HOLOCAUST CHRONIK von Droemer Verlagshaus

2006-09-27