falsches Auschwitz Foto von AKG-Images GmbH

Einleitung

falsches Auschwitz Foto von AKG-Images GmbH falsches Foto zum KZ Auschwitz von der DIZ München GmbH falsches Foto zum KZ Auschwitz von Süddeutsche Zeitung Photo - vormals SV-Bilderdienst

Auszug der falschen Fotos zum KZ Auschwitz von AKG-Images & SV-Bilderdienst, nunmehr Süddeutsche Zeitung Photo der DIZ München GmbH

falsches Foto in der BILD-Zeitung falsches Auschwitz Foto im STERN

Auszug der Publizierungen li. BILD-Zeitung, re. STERN

Am 3.4.2005 veröffentlichte der Herausgeber, Walter Egon GLÖCKEL eine Exklusivreportage mit dem Titel „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005“ in der der Nachweis erbracht wurde, daß zahlreiche Medien über einen Zeitraum von Jahrzehnten falsche Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau einem Millionenpublikum präsentiert hatten. Diese Reportage war mit einer sehr deutlichen Kritik an die Medien, die Gesellschaft und auch die Vertreiber, wie die AKG-Images und den SV-Bilderdienst (Neu: Süddeutsche Zeitung Photo) der MG Süddeutscher Verlag verbunden. Vorerst versuchte die DIZ München GmbH, zu der der SV-Bilderdienst gehört, mittels Unterlassungsverpflichtungserklärungen, ausgefertigt durch die Juristin Dr. S. GIERSCHMANN (BIRD & BIRD) den Journalisten zum Widerruf und Unterlassung zu bewegen. GLÖCKEL lehnte ab und darauf erfolgte durch die Kanzlei FELLNER WRATZFELD PARTNER die Klage auf Unterlassung und Widerruf mit einem gleichzeitig eingebrachten Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren wurde durch GLÖCKEL, vertreten durch Dr. Albrecht HALLER bis zum OBERSTEN GERICHTSHOF durchgefochten, der in seinem bedeutenden Urteil im Juni 2006 die Reportage im Provisorialverfahren bestätigte.


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Nur wenige Tage bevor es zu der nächsten Gerichtsverhandlung kommen sollte, zog dann die DIZ München GmbH die Klage zurück um der bevorstehenden weiteren juristischen Niederlage zu entgehen, weil der Beschluß des OBERSTEN GERICHTSHOFES auf den Sachverhalt auch im Detail einging und auszugsweise wie folgt urteilte:

Das beklagte Foto in der HOLOCAUST CHRONIKDas beklagte Foto in der HOLOCAUST CHRONIK

„Die Echtheit von Quellen zu den Verbrechen des Nationalsozialismus ist daher eine Frage von höchster gesellschaftlicher Bedeutung. An die Sorgfalt aller Beteiligten, also auch von Archivdienstleistern, sind aus diesem Grund hohe Anforderungen zu stellen. Das gilt um so mehr, als auch bei echten Quellen die gewinnbringende Verwertung in vertretbarer Weise als moralisch bedenklich angesehen werden kann, und zwar jedenfalls dann, wenn darin – wie hier – das Leid von Opfern drastisch abgebildet ist.

Diese Erwägungen rechtfertigen eine deutliche Kritik , wenn – wie hier – objektiv bedenkliche Quellen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Auch die Klägerin muss es daher hinnehmen, dass ihre offenkundig mangelnde Sorgfalt mit klaren Worten kritisiert wird. Die strittigen Formulierungen wie „Geschäftemacherei“ und „Profitgier“ sind auf dieser Grundlage kein Wertungsexzess.“

Die falschen Auschwitz-Fotos auch in einem LexicaDer Sachverhalt, daß die Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz falsch waren, stand auch unmittelbar nach Veröffentlichung der Reportage für den SV-Bilderdienst durch die Feststellung derer eigenen Recherchen fest. Aber selbst noch 1 ½ Jahre danach als auch der OGH die Reportage bestätigte, wurden die beklagten Fotos im Portal unter falschen Angaben ausgewiesen. Auch die Online-Ausgabe des STERN unter stern.de beließ trotz einschlägiger Information diese Fotos in einer Bildergalerie zum Vernichtungslager Auschwitz. Dies wurde auch in entsprechenden Veröffentlichungen in unserem Nachrichtenmagazin publiziert.

Am 18.12.06 traf dann eine neuerliche Klage auf Unterlassung der Kanzlei CHARIM, STEINER & HOFSTETTER bei GLÖCKEL zu der Causa ein. Die Interviewpartnerin und Auskunftsperson des SV-BILDERDIENSTES sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und die von ihr gemachten Angaben werden nunmehr alle relativiert bzw. in Abrede gestellt. Dr. Albrecht HALLER hat die juristische Vertretung des Journalisten für die Beantwortung der Klage übernommen. Sprachlos machte GLÖCKEL jedoch die Feststellung, daß ausgerechnet der Jurist Dr. D. CHARIM, der zeitgleich als Mitglied der JERUSALEM FOUNDATION ausgewiesen wird, für die Interviewpartnerin und nunmehrige Klägerin als „Gegner“ in Erscheinung tritt.

Im März 2007 wurde das zweite Gerichtsverfahren auf Vorschlag der Klägerin mit einem „Vergleich“ beendet ;o)

2007-02-04