stern.de beläßt wissentliche falsche Fotos in seiner Online-Ausgabe ohne entsprechende Berichtigung

Der STERN ignoriert eigene falsche Geschichtsdarstellung zum Holocaust

Nicht das Konzentrationslager Auschwitz wird gezeigt, sondern das KZ Dachau

Bis zum 4. April des Jahres 2005, das auch als Gedächtnisjahr begangen wurde, hätte sich die Redaktion des STERN auf Unwissenheit hinsichtlich falscher fotografischer Darstellungen, den Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz Birkenau betreffend, berufen können und sich nur ggf. den Vorwurf der mangelnden journalistischen Sorgfaltspflicht stellen müssen. Hintergrund waren Bildveröffentlichungen in der Printausgabe Nr. 5/2005 des STERN und die Online-Veröffentlichung unter stern.de, mit der Überschrift „Die Mordfabrik“. Sowohl die Printausgabe des STERN, als auch dessen Online-Ausgabe, veröffentlichte Fotos unter der Bildbeschreibung, die die Fotos klar und eindeutig für den Leser im Zusammenhang mit dem KZ Auschwitz und dessen SONDERKOMMANDO ausweisen. (siehe Bericht vom 3.4.05) Daß diese Fotos jedoch gar nicht aus Auschwitz stammten, die Datierung falsch und zusätzlich die Aufnahmen nach Befreiung u.a. des Konzentrationslagers DACHAU nachgestellt wurden, ist ein Faktum, das DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) exklusiv, mit entsprechender Kritik an Gesellschaft, Medien und Bildlieferanten reportierte und sich damit prompt eine Klage des Bildlieferanten, dem SV-Bilderdienst der DIZ München GmbH, einhandelte. Diese Causa ist mittlerweile durch Beschluß des Obersten Gerichtshofes (AZ: OGH 4 Ob 71/06d) in Österreich, der zu Gunsten von DER GLÖCKEL gefällt wurde und anschließender Klagsrückziehung als positiv erledigt anzusehen.

stern.de beläßt wissentliche falsche Fotos in seiner Online-Ausgabe ohne entsprechende Berichtigung

Doch bereits im April 05 wurden zwei leitende bzw. verantwortliche Mitarbeiter des STERN um Stellungnahme ersucht, sowie nachweislich über die falschen Fotos informiert. („Häftlinge vor VerbrennungsofenSV-Bilderdienst, „Häftlinge mit Zange“ SV-Bilderdienst und „Hand aus Verbrennungofen“ AKG-Images) Darunter befand sich auch der nunmehrige Geschäftsführer Thomas OSTERKORN. Im Gegensatz zur Printausgabe vom STERN, die längstens zum Altpapier wurde, existiert bis zum heutigen Tage der „Onlinebericht“ von stern.de zur Befreiung des KZ Auschwitz unter der bereits angeführten Headline, der eine Bilderserie angefügt ist, die unter der Bezeichnung „27. Januar 1945: Die Befreiung von Auschwitz“ nach wie vor zwei der Bilder ausweist, die inhaltlich Gegenstand des juristischen Verfahrens waren, das sich bis September 2006 hinzog – nur: bereits im April 05 wurden durch eine firmeninterne Prüfung des zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörenden SV-Bilderdienst, der DIZ München GmbH die Angaben von DER GLÖCKEL bestätigt, ebenso die Widerlegung der Bildangaben der AKG-Images GmbH und auch das Handelsgericht Wien hielt Schwarz auf Weiß durch seinen Beschluß bereits vom 16.8.05 – AZ: 18 Cg 69/05 v-9 zur Causa fest:

„Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich widerspruchsfrei aus den vorgelegten Bescheinigungsmitteln“,

daß die Fotos falsch waren. Das Foto „Häftlinge vor Verbrennungsofen“ ist bei stern.de mit folgendem Text versehen:

Die Häftlinge des „Sonderkommandos“ in Auschwitz hatten die furchtbarste Aufgabe im KZ. Sie mußten anderen Häftlingen Hab und Gut abnahmen und nach der Vergasung die Leichen verbrennen. Die meisten wurden später auch ermordet.

Faksimile der Bildbeschreibung von stern.de (19.9.06) zu Foto "Häftlinge vor Verbrennungsofen"

Faksimile der Bildbeschreibung von stern.de (19.9.06) zu Foto „Häftlinge vor Verbrennungsofen“

Wie zuvor schon der Historiker und Auschwitz-Experte MA Andreas KILIAN bestätigte, wurde diese Gruppe alleinig in Auschwitz SONDERKOMMANDO genannt und sonst in keinem anderen Konzentrationslager. Die Problematik im Zusammenhang mit dem besagten Foto liegt jedoch darin begründet, daß es sich um ein sehr bekanntes und verbreitetes Zeitdokument handelt, das Jahrzehntelang fälschlich als Beleg zum KZ Auschwitz und auch seinem Sonderkommando vertrieben wurden, aber in Wirklichkeit im Konzentrationslager DACHAU aufgenommen wurde, wie DER GLÖCKEL aufzeigte. Inhaltlich gleichgelagert bei dem zweiten angeblichen Zeitdokument „Hand aus Verbrennungsofen“ der AKG-Images GmbH, das folgende Überschrift und Unterschrift in der Bildergalerie unter stern.de trägt:

27. Januar 1945 – Die Befreiung von Auschwitz – Die Hand einer Leiche hängt aus einem Verbrennungsofen des Krematoriums.

Faksimile der Bildbeschreibung von stern.de (19.6.06) zu Foto "Hand aus Verbrennungsofen"

Faksimile der Bildbeschreibung von stern.de (19.6.06) zu Foto „Hand aus Verbrennungsofen“

Auch bei diesem Foto wurde definitiv festgestellt, daß es nicht aus Auschwitz stammt und schon gar nicht aus dem unter stern.de ausgewiesenen Zeitpunkt.

Nachdem aus einem firmeninternen Dokument, das als Beweisstück durch den Kläger dem Gerichtsverfahren gegen DER GLÖCKEL wegen „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005“, (dessen Chefredakteur Walter Egon Glöckel) beigefügt wurde, hervorgeht:

Auch der Kunde „Stern“, der die Bilder veröffentlicht hatte (Ausgabe 5/2005) wurde über diesen Irrtum informiert.

sowie dem zusätzlichen Schriftverkehr, aber auch durch unsere telefonischen Kontaktaufnahmeversuche über das Sekretariat von Herrn OSTERKORN, sollte man davon ausgehen können, daß der STERN längstens in Kenntnis dieser falschen Fotos zum KZ Auschwitz und dem SONDERKOMMANDO ist. Glöckel fragte auch bereits im vergangenen Jahr telefonisch nach, warum man entweder die Bildbeschreibung nicht berichtigt oder die falschen Holocaustbilder nicht längstens entfernt hat, jedoch erfolgte weder eine Antwort, noch eine Berichtigung.

Faksimile des dem Gerichtsverfahren durch die DIZ Dokumentations- & Informationszentrum München GmbH vorgelegten Beweismittels in Causa falsche Holocaustfotos

Faksimile des dem Gerichtsverfahren durch die DIZ Dokumentations- & Informationszentrum München GmbH vorgelegten Beweismittels in Causa falsche Holocaustfotos

Nach Beendigung des Gerichtsverfahrens zwischen der DIZ Dokumentations- & Informationszentrum München GmbH und Glöckel wurde nochmals am 12. September 06 sowohl an die Redaktion als auch an die Pressestelle des STERN eine Anfrage gerichtet. DER GLÖCKEL wollte erstens wissen, ob das seitens der DIZ München GmbH gegenüber dem Gericht vorgelegte Beweismittel hinsichtlich der Verständigung zutreffend war und zweitens – Auszug der Anfrage:

wenn sie seit april 2005 bereits über die falschen angaben zu den fotos informiert wurden, warum wurden diese angaben in der online-ausgabe des stern bis zum heutigen tage (letzte datensicherung am 11.9.06) nicht berichtigt, obwohl ich nicht nur auf schriftlichen wege, sondern auch telephonisch mehrfach auf diesen umstand aufmerksam gemacht habe?

Nein, es erfolgte keine Reaktion des STERN, weder von der Redaktion noch der Pressestelle und schon gar nicht eine Berichtigung oder Löschung der falschen Fotos. Angesichts der Feststellung durch den Obersten Gerichtshof, der zu dem Thema wie folgt ausführte: „Die Echtheit von Quellen zu den Verbrechen des Nationalsozialismus ist daher eine Frage von höchster gesellschaftlicher Bedeutung.“ hat Glöckel zeitgleich mit dieser Veröffentlichung eine Beschwerde an den Deutschen Presserat wegen Verstoßes gegen Artikel 1, 2, 3 und 6 des Deutschen Pressekodex abgeschickt.

Wenn seitens von Verantwortlichen des STERN mit einer derartigen Ignoranz vorgegangen wird und, wie es der Historiker KILIAN nannte, „Geschichtsfälschung“ betrieben wird, dann soll dies vielleicht die Maßnahme sein, die Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Opfern, der Geschichte und der Gesellschaft erwirken kann.

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Die dieser Reportage beigefügten Abbildungen dienen lediglich der Illustration und Dokumentation des Sachverhaltes. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Rechteinhabern und bleibt von dieser Veröffentlichung unberührt.

Bildlegende v.o.n.u.v.l.n.r.:

. Nicht das Konzentrationslager Auschwitz wird gezeigt, sondern das KZ Dachau;
. stern.de beläßt wissentliche falsche Fotos in seiner Online-Ausgabe ohne entsprechende Berichtigung.

2006-09-19