DER STERN

DEUTSCHER PRESSERAT – Zahnlosigkeit zu falschen Holocaust Fotos im STERN

DER STERNDer Vergleich wenn es um die falschen Holocaust-Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz in Punkto SV-Bilderdienst und der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins DER STERN geht, läßt sich inhaltlich fast mit dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ vergleichen, wenn es eigentlich nicht eine todernste Angelegenheit wäre.

Den Fall um die langjährige Verbreitung von den falschen Fotos zum KZ Auschwitz und Auschwitz-Birkenau reportierten wir ausführlich unter zur Reportage „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005„. Nach der Rechtssprechung vom Obersten Gerichtshof in Österreich wurde unsere Reportage vollinhaltlich bestätigt. (Bericht) Weil die Redaktion des STERN – Online jedoch trotz mehrfacher Informationen und einschlägigen Verständigungen die besagten Bilder, selbst bis zum heutigen Tage (30.10.06) unverändert in ihrem Portal beließ (zum Bericht), haben wir nach dem ersten Kontakt im Frühjahr 2005 mit dem Deutschen Presserat im September 06 nochmals Verbindung aufgenommen. Dieser nochmaligen Kontaktaufnahme war das eingehende Studium des Deutschen Pressekodex vorausgegangen. Dem Pressekodex folgend, sahen wir durch die wissentliche Belassung der falsch deklarierten Fotos im STERN eklatante Verstöße gegen die Artikel 1, 2, 3 sowie 6 dieses Regelwerkes als gegeben an. In unserem Telefonat mit dem Deutschen Presserat bezogen wir uns auf die Fakten, aber auch den Umstand, daß wir uns mit einer Juristin der Einrichtung zu der besagten Causa bereits am 2.5.05 informell austauschten. Der Sachverhalt den STERN betreffend, lag in der über 20-monatigen wissentlichen Belassung unter stern.de von eindeutig bewiesen sowie zusätzlich gerichtlich festgestellten falschen Fotos zum Greuel des nationalsozialistischen Regimes unter falschen Angaben, begründet.

Um nach so langer Zeit endlich eine Berichtigung erwirken zu können, sahen wir in der Berufung dieses freiwilligen Selbstkontrollinstrumentariums der Journalisten- und Verlegerverbände den vorvorletzten möglichen Weg. Die freundliche Dame am Telefon ersuchte uns nach ausführlicher Schilderung des Sachverhaltes sämtliche zur Verfügung stehende Unterlagen mit der Beschwerde zu übermitteln. Wenn es um die Richtigstellung zu historischen und bedeutsamen Ereignissen geht, die Millionen Opfer betreffen, dann scheuen wir keine Mühen und Aufwendungen um sachlich auch alle notwendigen Informationen beizustellen. Die Beschwerde umfaßte somit einen Schriftsatz von 41 Seiten inkl. dem Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes. Ein Arbeitsaufwand von einigen Stunden und dann ging die Beschwerde mittels eingeschriebenem Brief nach Bonn, wo der DEUTSCHE PRESSERAT seinen Sitz hat.

Im Oktober 06 teilt DEUTSCHER PRESSERAT wie folgt schriftlich mit:

Faksimile - Mitteilung DEUTSCHER PRESSERAT zur Causa STERN und falsche Holocaust-FotosWir kommen zurück auf Ihre oben genannte Eingabe. Sie beschweren sich über die Online-Bildergalerie des STERN zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und Auschwitz-Birkenau sowie über die Printausgabe des STERN Nr. 5/2005. In den Veröffentlichungen werden Fotos gedruckt, die dem Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau zugeordnet werden. Sie bitten um Prüfung, ob dieser Beitrag gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats verstößt.

Die Behandlung Ihrer Beschwerde ist uns leider nicht möglich. Die Veröffentlichung des Printartikels im Mai 2005 und die Erstveröffentlichung des Onlinebeitrages im April 2005 liegen inzwischen länger als ein Jahr zurück. § 2 Abs. 2 der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats vom 18.09.2006 sieht vor, dass der Deutsche Presserat in der Regel keine Beschwerden über Vorgänge annimmt, die selbst oder deren Erstveröffentlichung länger als ein Jahr zurückliegen. Eine inhaltliche Prüfung der Veröffentlichungen kann daher nicht stattfinden. Wir bitten dafür um Verständnis.

Erstens haben wir dafür kein Verständnis – müssen wir auch nicht angesichts der vorliegenden Fakten und zweitens wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn uns die Mitarbeiterin vom Deutschen Presserat diesen Umstand schon im Zuge des Telefonates mitgeteilt hätte? Wir hätten Zeit und Geld gespart. Daß ein Gremium, das sich als freiwillige Selbstkontrolle bezeichnet, es ignoriert, daß DER STERN seit 20 Monaten wissentlich falsche Angaben zum Holocaust im KZ Auschwitz verbreitet, ist eine Bravourleistung.

Die Redaktion vom STERN ist offenbar der Auffassung, daß die Öffentlichkeit diesen Skandal kommentarlos hinnehmen wird – aus dem Fall zu den falschen Hitler-Tagebüchern offensichtlich nicht viel gelernt – warten wir ab. Es war ja nur die vorvorletzte Maßnahme die unsererseits gesetzt wurde um eine Richtigstellung zu erwirken, die im Grunde eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

2006-10-30