Faksimile aus dem Brief von Dr. Gierschmann

Die Peinlichkeit, wenn firmeninterne Dokumente versehentlich bei Gericht landen

Die Juristin Dr. Sibylle GIERSCHMANN, im Jahre 2005 bei der Kanzlei BIRD & BIRD tätig, vertrat die zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende DIZ München GmbH. Nach der Aufdeckung falscher Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz in der Reportage „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005“ richtete die Juristin einen umfassenden Schriftsatz mit beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärungen an den Herausgeber. Auf Seite 3 ihres Briefes, datiert mit 12.4.2005, schrieb GIERSCHMANN auszugsweise wie folgt: Ferner ist das Zitat unzutreffend, wonach der Bezug der Fotos „je nach Verwertung des Beziehers zwischen 50.- und 100.000.- Euro pro Stück“ kostet.

Faksimile aus dem Brief von Dr. GierschmannFaksimile aus dem Brief von Dr. Gierschmann

Die Preisangaben stammten jedoch von der Interviewpartnerin beim SV-Bilderdienst (jetzt Süddeutsche Zeitung Photo) der DIZ München GmbH und wurden entsprechend in der Reportage angeführt. Die Juristin stellte diese Angabe nun in Abrede. Der Herausgeber  sollte sich durch die Unterlassungsverpflichtungserklärungen verpflichten u.a. diese Textpassage zu löschen.

Er weigerte sich die Erklärungen zu unterfertigen und auch nur eine Angabe aus der Reportage zu entfernen, was die DIZ München GmbH mit einer Klage auf Unterlassung und Widerruf sowie einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung quittierte. In dem Gerichtsverfahren, für das dann Anwaltszwang bestand, wurde für den Journalisten als Verfahrenshelfer durch die RAK-Wien Dr. Albrecht HALLER zur Verfügung gestellt.

Im Zuge des Gerichtsverfahrens vor dem Handelsgericht Wien legte S. GIERSCHMANN ein Konvolut von Beweismitteln vor. Was den Journalisten Glöckel in Staunen versetzte war der Umstand, daß offensichtlich aus Schlamperei eine Kopie einer firmeninternen e-Mail darin vorzufinden war. Dabei schickte die Interviewpartnerin Glöckels an die Juristin GIERSCHMANN sowie zusätzlich zur Kenntnis an den Geschäftsführer der DIZ München GmbH, Herrn Dr. MAULER, eine umfassende Sachverhaltsschilderung.

Faksimile der firmeninternen e-Mail zwischen der Interviewpartnerin der DIZ München GmbH und GIERSCHMANN

In dieser e-Mail führte die Dienstnehmerin zum Punkt der gegenüber Glöckel gemachten Preisangaben wie folgt an:

Herr Glöckel hat vertrauliche Preis-Informationen, der er aus einem Telefonat mit mir zur Verwendung unserer Bilder, im Internet veröffentlicht. Hierzu war er nicht berechtigt.

Nein, sie hat nicht geschrieben, daß die Preisangaben falsch waren, waren sie auch nicht, wie dann auch der OBERSTE GERICHTSHOF in seinem Urteil bestätigte, sondern „lediglich“ das diese angeblich VERTRAULICH waren.

Die Richtigkeit der Angaben - Faksimile aus der firmeninternen e-MailDie Richtigkeit der Angaben – Faksimile aus der firmeninternen e-Mail

Und dennoch wurde der Journalist der Lüge bezichtigt! Letztlich führte dieses Gerichtsverfahren zu einem umfassenden Sieg für die freie und unabhängige Presse durch das Urteil des OBERSTEN GERICHTSHOFES (4 Ob 71/06d) in dem von „höchster gesellschaftlicher Bedeutung“ gesprochen wird.

2009-01-18